Honorar-Ausfälle wegen Corona? Beiträge bei SVS und FA herabsetzen lassen

Viele Freie sind nun mit Honorarausfällen konfrontiert, da Veranstaltungen abgesagt werden. Ein Tipp, den ihr sofort umsetzen könnt, um weniger Ausgaben zu haben, kommt von unserem Steuerexperten, Mag. Andreas Knipp.
 
„Man kann bei der SVS die Vorauszahlungen für das laufende Jahr bis zum 30.12. herabsetzen lassen, also auch für Quartale, die schon vorbei sind, unabhängig davon, ob diese bezahlt wurden oder nicht.
 
Beim Finanzamt gibts für Herabsetzungen die Frist 30.9. eines jeden Jahres. Stundungsanträge kann man immer einbringen. Je fundierter und realistischer diese formuliert sind, umso eher werden sie genehmigt. Zahlungserleichterungen unterliegen dem Ermessen des FA.“

Zur Info noch die OTS der SVS: