Hol' dir dein "Urlaubsgeld" von der Literar-Mechana!

Rund 7 Millionen Euro. So viel Geld hat die österreichische Verwertungsgesellschaft Literar-Mechana im Schnitt pro Jahr zu verteilen.

Als freie/r JournalistIn – Print, Radio, TV und auch Online – hast auch du Anspruch auf eine jährliche Vergütung für die Vervielfältigungen deiner Werke. Achtung: Die Meldefrist für die Publikationen aus dem Vorjahr endet am 31.3.2020 – ausgezahlt wird im Juni / Juli.

Auf Einladung des Presseclub Concordia in Kooperation mit dem Frauennetzwerk Medien und uns Freischreibern hat Frau Dr. Sandra Csillag, Geschäftsführerin der Literar-Mechana, heute einen interessanten Einblick in die Tätigkeiten der Verwertungsgesellschaft gegeben. Wir haben die wichtigsten Punkte für euch zusammengefasst.
 

Wie kommst du zu deinem Geld und wer hat welche Ansprüche?

Du musst Mitglied bei der Literar Mechana werden, das kostet einmalig 20 Euro. Danach kannst du Online deine publizierten Werke melden (im Printbereich zum Beispiel alle Anschläge pro Jahr pro Medium). Gemeldet werden können die vergangenen 3 Jahre (Wer also 2020 zum ersten Mal meldet, kann 2017, 2018 und 2019 melden).
 

Verteilungsbestimmungen Presse (Print und Online)

  • Meldefähig sind Tages- und Wochenzeitungen, Publikumszeitschriften und Magazine (Druck- und elektronische Fassungen).
  • Voraussetzungen für elektronische Fassungen: Sie entsprechen aufgrund ihres Inhalts, ihres äußeren Erscheinungsbildes, der strukturellen Rahmenbedingungen und der Periodizität der Erscheinungsweise einer gedruckten Zeitung und werden von einem Medieninhaber mit österreichischer Postadresse betrieben.
  • Nicht berücksichtigt werden z:B.: Verkaufsplattformen, Kurznachrichtendienste, soziale Netzwerke, Gratiszeitungen.
     

Voraussetzungen für die Ausschüttung

  • Mindestens 10.000 Anschläge pro Medium pro Jahr
  • Gesonderte Meldung von gedruckten und elektronischen Presseorganen erforderlich
  • Artikel, die unverändert sowohl in der Druckfassung als auch online erscheinen, werden nur ein Mal berücksichtigt und können nur ein Mal (in der Printversion) gemeldet werden
  • Neuerliche Meldung nur bei mindestens 50-prozentiger Änderung des Artikels möglich
  • Onlineversionen: Medieninhaber mit österreichischer Postadresse
  • Druckfassungen: Verlagsort im Inland
     

NEU seit 2019 – Verteilungsbestimmungen für Weblogs

Meldefähig sind seit Anfang 2019 Weblogs und vergleichbare Journale mit journalistisch / literarisch aufbereiteten Aufzeichnungen / Texten

Voraussetzungen:

  • Bestehen des Weblogs seit mindestens 3 Jahren / Abrufbarkeit der einzelnen Textbeiträge zumindest über ein Jahr.
  • Mindestens 60.000 Anschläge pro Jahr pro Weblog und 2.500 Anschläge pro Artikel
  • Betreiber / Medieninhaber muss Sitz im Inland haben
  • Keine Verrechnung in einer anderen Sparte. Neuerliche Meldung nur bei mindestens 50prozentiger Änderung möglich.
  • Nicht berücksichtigt werden z.B. Verkaufsplattformen, Kurznachrichtendienste, soziale Netzwerke, Produktbewerbungen, Firmenseiten.
  • Erstmalige Abrechnung: Hauptabrechnung 2020 im Juni 2021.
     

Weitere Leistungen der Literar-Mechana:

  • Projektstipendien für JournalistInnen in der Höhe von 3 x 1.500,- Euro monatlich. Einreichefrist: 30.9.2020.
  • Zuschüsse zur Pensionsversicherung
  • Unterstützung in sozialen Notfällen: Übernahme der Kosten für die Krankenversicherung, Zuschüsse zum Pflegegeldbezug.
  • Förderung von Projekten mit Bezug zu Literatur, Drehbuch, Übersetzung, Journalismus und Wissenschaftspublizistik
     

Weitere Infos dazu unter www.literar.at

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